Pulver-Kauf - Abwicklung
Liebe Kunden,
Beim Pulverhandel herrschen strenge gesetzliche Bestimmungen.
Die Bestellung von Pulver ist nur möglich, wenn der Käufer einen gültigen "Pulverschein" (Genehmigung §27 SprengG) besitzt.
Auch ist der Versand nicht möglich.
Alle Bestellungen sind daher in Vorkasse, oder bei Abholung / Lieferung Bar zu bezahlen. (Bei Erstbestellung immer Vorkasse)
- Anmeldung am Shop
- Freischaltung durch mich (max 24h)
- Login in Shop möglich
- Bestellung
- Abklärung durch mich beim Großhändler (ob lieferbar)
- ggf Rücksprache mit Ihnen
- Zusendung der Rechnung und des Lieferdatums
- Vorauskasse (bei Neukunden)
- Abholung und Barzahlung bei Bestandskunden
Aber wir bieten hier einen besonderen Service.
Zum Einen bringen wir das Pulver auf Wunsch gegen eine Unkostenbeteiligung bei Ihnen vorbei.
Zum Zweiten können Sie auch größere Mengen bestellen, bezahlen und dann nach und nach abholen.
Damit haben Sie gleichbleibende Charge und Versorgungssicherheit. Umtragung in Ihren Pulverschein erfolgt erst bei Übergabe/Abholung.
Zum Zugriff auf den Shop muss der User registriert sein, und dem Newsletter abonnieren.
Ich möchte die Möglichkeit haben, im Falle eines Gefahrenrückrufes meine Kunden zeitnah zu informieren.
Das meiste Pulver ist nicht auf Lager. Ich bestelle in der Regel 1 mal im Monat beim Großhändler.
Auch ist dort nicht immer alles Vorrätig! Ich musste selber mal 2 Jahre auf ein bestimmtes Pulver warten, bis das aus USA wieder geliefert wurde.
Daher das Angebot mit der größeren Menge.
Zum Thema Industrieverpackungen: Ich habe eine Genehmigung der BAM, selber Pulver abzufüllen und gem. der aktuellen Gesetzeslage, Chargen-nummern zu vergeben.
Sie können also auch eine 10 KG Charge kaufen, und dann in kleinen Mengen abrufen. Sie bekommen dann jeweils eine eigene Chargen-nummer von mir.